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Beratungsgespräch unter 089/54 07 29 42. Wir freuen
uns auf Sie! Kontaktformular
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100%
Förderung
durch die Bundesagentur für Arbeit
Trainingsmaßnahme im
Einzelfall
Unsere
Angebote wurden auch dieses Jahr (2008) von den Arbeitsagenturen und den
Jobcentern
nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches (SGBII, SGBIII)
als Trainingsmaßnahme im Einzellfall gefördert!
Fördermöglichkeiten 2008
Durch Ihre
zuständige Agentur für Arbeit oder die Jobcenter
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, besteht die Möglichkeit einer 100% Förderung durch Ihre zuständige Arbeitsagentur oder Jobcenter. Sie können bei Ihrer Agentur für Arbeit eine Förderung als Weiterbildung oder als Trainingsmaßnahme jeweils im Einzelfall beantragen. Eine Bewilligung hängt von Ihrer Biographie und von den Zielen Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihres Jobcenters ab. Für die Bewilligung einer Weiterbildung beraten Sie sich mit Ihrem Vermittler. Er allein entscheidet, ob Sie einen Zuschuss bekommen können bzw. ob eine Maßnahme für Sie als Antragsteller sinnvoll und notwendig ist, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend verbessern zu können.
Seit 2006 wird für
Weiterbildungsinstitute eine Zertifizierung bevorzugt. Bisher haben
wir uns gegen diesen sehr teuren Vorgang entschieden, da die Anzahl der
genehmigten Weiterbildungen gering ist.
Trainingsmaßnahmen benötigen keine Zertifizierung des Trägers und können von den
Vermittlern problemlos bewilligt werden. Eine Maßnahmenummer oder Zertifizierung
ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings muss Ihr zuständiger Berater bzw.
Vermittler unser Angebot prüfen. Die Qualität unseres Angebotes erfüllt alle
Richtlinien, die erforderlich sind, um eine Förderung zu bewilligen.
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Trägers
Kooperation mit dem Arbeitsamt
Angemessene räumliche und technische Ausstattung
Gruppengröße
Fachliche und Pädagogische Eignung des Personals
Wirtschaftliche und sparsame Maßnahmedurchführung
Gewährleistung einer Unfallversicherung für die Teilnehmer
Eine Bewilligung hängt zudem davon ab, ob und in wieweit Sie das
Gespräch mit Ihrem zuständigen Berater suchen und ihn von der Notwendigkeit
einer Teilnahme und den Erfolgsaussichten überzeugen können.
Kostenvoranschlag
an.
Hartz IV
Alle Leistungen,
also auch Weiterbildungen und Trainingsmaßnahmen können Ihnen auch von den
Jobcentern bewilligt werden, wenn Sie zu dem Kreis der
Arbeitslosen gehören, denen Arbeitsfördermaßnahmen gewährt werden. Die beste
Chance besteht darin, mit Ihrem Berater oder Vermittler zu sprechen und ihn von
dem Nutzen einer solchen Qualifizierung in Ihrem Einzelfall zu überzeugen.
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